Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründgut
Artikel davor:
(Pfründerhaus)
(Pfründersche)
Pfründervieh
pfründfrei
Pfründfrucht
Pfründfutter
pfründgebe
Pfründgefälle
Pfründgeld
Pfründgenosse
Pfründgut
, n.
Gut, dessen Ertrag zur Unterhaltung einer Pfründe (II) beiträgt
vgl.
Kirchenlehen,
Präbendengut
- het aber einer pfrundengueter verliehen und die nit selbst bawet, davon sollt der bestender von seiner besserung zimblich behdt geben, so sie aber widerumb in des pfruendtners hant kemen, solten sie wie von althers her bedtfrei gelassen werden1512 Bruchsal 926Faksimile (ca. 206 KB)
- auß ... deß verstorbenen geistlichen verlastung ... solle ... die paufaͤhligkheit und veroͤdung der pfarrhoͤff pfründ pfruͤndheüsser und gueter ... erstattet ... werden1599 NÖLREntw. V 159 § 8
- Walburger pfrundengutt ... gibt jarlich zu beedt 6 ₰1628/29 PfälzW. II 739
- [um] die pfrůndguͤtter in züni und gůten wesen ... zů erhalten, wellend wir ... daß ... unsere ambtlüht durch sich selbs und anstellende auffsicht, wie söliche guͤteren-erhaltung beschehe, ... wahrnemmen ... söllind1646 BernStR. VI 1 S. 587Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die blosen pacht- oder maierguͤter, oder auch pfruͤndeguͤter, wenn sie von geistlichen herstammen ... sind pachtungen im eigentlichen verstande1788 Thomas,FuldPrR. I 258Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- was dann das vierte zu den pfrundgütheren gehörige recht ansiehet, soll daßelbe auf die vorderste bäürt gelegt werden als eine folge der zur pfrund gelangten güthern1794 InterlakenR. 676Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- in der verpflichtung der behörden eines jeden religionstheils liegt die fürsorge, daß die kirchen-, pfrund- und schulgüter ... ihrem zwecke gemäß verwendet werden1816 HdbSchweizStaatsR. 356Faksimile (ca. 369 KB)
Artikel danach:
Pfründhaber
Pfründhafer
Pfründhandel
Pfründhaus
Pfründherr
Pfründhof
Pfründholz
Pfründkante
Pfründenkäse