Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründordnung
Artikel davor:
Pfründlehen
Pfründenleiher
Pfründlein
pfründlich
Pfründmeier
Pfründnehmer
Pfründner
Pfründnerin
Pfründnutz
Pfründnutzung
Pfründordnung
, f.
I
Hausordnung in einem Pfründhospital
vgl.
Präbendsordnung
- gleichwie ... seine hochfürstl. gnaden diese gnädigste verordnung in allen ihro spitälern und pfründhäusern ... observiret haben wollen, also ist nicht weniger ihro gnädigster befehl, daß es von den vorstehern den pfründnern erstlich bei der aufnahm und das jahr hindurch bei vorlesung der spital- und pfründordnung ... ihnen kundgemacht werden, auch hierunter sowohl die geistlichen als adelichen pfründner verstanden sein sollen1690 Würzburg/QNPrivatR. II 2 S. 153
II
Rechtsordnung in Bezug auf die Pfründe (VII)
- vorgemelter baüren pfrund- und hürtenordnung1600 HeidelbStR. 1126Faksimile (ca. 228 KB)