Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfundweise
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Pfundschilling
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Pfundschwer
Pfundstein
(Pfundung)
Pfundungeld
Pfundverwalter
(Pfundwaage)
pfundweise
, adv.
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im Gewicht von einem Pfund (I), pro Pfund (I), nach Pfunden (I)
- das die ... auslendisch ... handelsleuth ... nicht macht haben sollen ... das gewurcz ... nicht pfundtweisz, sonder mit centnern ... auszwegen und verkhauffen1582 MHungJurHist. IV 2 S. 194Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- schmalz ... von dem centner dreyßig zween kreutzer, gehet es pfundtweiß hinaus, ist es von dem pfundt ain pfenning1638 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 165Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen keine frembde handelsleute ... heimlich centner-, pfundt-, stuͤck oder ellen-weise ihre waren frembden oder landesleuten ... zu verkauffen ... sich unterfangen1692 LeipzStO. 182Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der fleischaufschlag wird nach der neuesten verordnung ... entweder stuͤck- oder pfundweiß eingebracht1774 Wagner,Civilbeamte II 85Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß nur dreiwoͤchige kaͤlber ... zum aushauen, welches auch nicht haͤlftig ... geschehen darf, sondern pfundweise auszugeben ist, verkauft werden duͤrfen1785 Fischer,KamPolR. II 756Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)