Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfundzollordnung

Pfundzollordnung

, f.

Regelung zur Erhebung der Pfundzölle (II) 
  • der statt pfundzoller soll einen leiblichen eyd ... schweren, denienigen pfundzoll, welcher nach inhalt der ... pfundzollordnung gemeiner statt ... anfällig wirt, bey niemandem anstehen ... zu laszen
    1646 Eheberg,StraßbVG. 718
  • daß nach ... unserer pfund-zoll-ordnung der, so das vieh annimmt, den pfund-zoll ... [zunächst] entrichten [soll]
    1725 SammlBadDurlach III 236
unter Ausschluss der Schreibform(en):