Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pinnen

pinnen

, v.
I mit einem Eichzeichen versehen
II mit einem Stift oder mehreren Stiften durchbohren, um etwas zu halten oder zusammenzustecken; von einem Schwein: mit einem Nasenpflock versehen, um es am Aufwühlen des Bodens zu hindern
III mit einer (eisernen) Spitze versehen