Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pintenschenke

Pintenschenke

, f.

Wirtshaus, in dem nur Getränke ausgegeben werden dürfen
  • [daß] hinfüro alle wyn- und pintenschencken in allen doͤrfferen und uff dem land allerdings abgestelt [sein sollen]
    1628 BernStR. VI 2 S. 896
  • [die Weibel sollen während des Gottesdienstes] auch die wirthsheüser, pintenschenken in der statt [kontrollieren]
    1727 BernStR. VI 2 S. 737
unter Ausschluss der Schreibform(en):