Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pippig

pippig

, adj.

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von der Hühnerkrankheit Pips befallen
  • pippige höner und fule eier sind ok neines kopmans werung; derhalven nimpt de vörkoper sine bose ware wedder und gift dem köper sein geld wedder
    vor 1531 RügenLR. Kap. 76 § 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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