Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pirschdistrikt

Pirschdistrikt

, m.

wie Pirschbann 
  • daß denenjenigen staͤnden, in deren territorio solch freye puͤrsch bißhero gewesen, an ihren juribus kein eintrag geschehen, sondern, so weit eines jeden territorium gehet, der geweßte freye pursch-district in forst verwandelt und nach des domini territorii belieben administrirt werden moͤge
    1697 Moser,StaatsR. 32 S. 155
  • damit [nicht] ... in diesem freyen pürsch-district nicht zu pürschen befugte frembde, oder aus denen dieser freyen pürsch nicht zugethanen orten herseyende personen ... des pürschens sich unterfangen möchten [sollen Pirschpässe ausgefertigt werden]
    1722 WürtLändlRQ. III 177
  • wilderer ... sollen, wenn sie auch in den ehemaligen freyen puͤrsch-distrikten betretten werden, nicht nur ... mit einer geld- sondern auch ... mit einer zuchthaus-strafe belegt werden
    1816 WirtRealIndex IV 522