Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pirschdorf

Pirschdorf

, n.

zur Rottweiler freien Pirsch (I) gehöriges Dorf, dessen Schultheiß Mitglied des Rottweiler Pirschgerichts ist
  • [Ritter B. bezeugt, daß bestimmte Dörfer] an die birs gehören und birsdörfer seien
    1457 DarstWürtG. XI 12