Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pirscher

Pirscher

, m., Pirschner, m.

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I Jäger, der dem Wild nachstellt
  • [daß] jäger, pürscher, forster und unterthanen [allein unter der Jurisdiktion der Jägermeister stehen sollen]
    1381 I. Turtur, Regierungsform ... Hzg. Stephans III. von Bayern 1375 - 1413 (Diss. München 1952) 153
II Pirschverwandter oder Person, die sich als Pirschverwandter ausgiebt
  • damit aber ... unter dem namen der freyen pürschner weder die jauner, zigeuner, wilderer, rauber, mörder, land-fahrer, keßler ... sich nicht einschleichen
    1722 WürtLändlRQ. III 178
  • seynd diese puͤrscher ... lauter gemeine und theils verbottene leute, deren regalium & jurium venationis ohnfaͤhig, und hat sonst die freye buͤrsch der adel anfaͤnglich allein getrieben
    1770 Cramer,Neb. 96 S. 29