Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pirschregister

Pirschregister

, n.

Verzeichnis des erlegten Wildbrets?
vgl. pirschen
  • muß ein solcher [Schreiber] in jagd-sachen die pirsch-register ... bey haͤnden haben, die eingeschickte jagd-rechnung dargegen, und das deputat- und gnaden-wildpraͤt aus den befehlen und bestallungen nachrechnen
    1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 555