Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pirschverwandt

pirschverwandt

, adj.

jagdberechtigt in einer Pirsch (I) 
  • dise ordnung solle fürwertz jeder pürßverwandter stand seinen underthonen zur nachrichtung järlich ... publicieren
    1613 WürtLändlRQ. III 175 Anm. 11
  • sollen [sich] alle diejenige, die sich der freyen pürsch in das künftige bedienen ... dörfen, von ihren pürschverwandten herrschaften und obrigkeiten mit ordentlich gedruckten pürsch-pässen ... versehen
    1722 WürtLändlRQ. III 177
unter Ausschluss der Schreibform(en):