Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pirschverwandte

Pirschverwandte

, m.

natürliche oder juristische Person, die das Jagdrecht in einer Pirsch (I) hat
  • [Pirschordnung von Biberach:] es soll auch kein pürschverwandter oder seine jäger oder unterthanen den andern über sein versprechen in sein vorhabenden jagen ziehen
    1613/66 Schenk,Ersingen 93
  • verzeichniß der adelichen freyen puͤrsch-verwandten 
    1768 Cramer,Neb. 77 S. 1
  • freye puͤrschverwandte waren eine menge adeliger gutsbesitzer, fuͤrsten, grafen und ritter, mehrere stifte, kloͤster und staͤdte
    1826 OAEhingen 59