Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pirtnick

Pirtnick

, m.

aus lett. pìrtniēks Einlieger, Einwohner
Landbewohner ohne eigenes Land
  • wie viel pauern oder gesinde als an zinssheckern, halbheckern, einfüsslingen, pirtnicken, so wol der unsern als deren vom adel oder anderer haussleute, handwercker und freien in demselben umzirck ... dazu [zu einer Kirche] können gelegt werden
    1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 52
  • [es] sollen keine pirteneken, halbknechte oder lostreiber in den gesinden ... hinferner gelitten werden, sondern bei den rechten wirthen sich fuͤr mietknechte ... auf ein ganz jahr bestellen laßen
    1606 ArchLivl. 2 (1843) 268