Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plaggenhauen

Plaggenhauen

, n.

Ablösen von Gras- oder Heidesoden mit einer Hacke
  • den klosterleuten das plaggenhauen auf esinger feld-marck ... verboten seyn solle
    1578 Westphalen,Mon. IV 3512
  • das rasenstechen, plaggenhauen, heidemähen und brennen ist nicht anders verstattet, als wenn es ohne nachtheil der holzungen geschehen kann
    1803 v.Berg,PolR. III 368
  • plaggehauen ist eine benutzung der marken, welche einzelnen markgenossen zusteht
    1805 RepRecht XII 16
  • das plaggenhauen ... ist bei fuͤnf thaler strafe untersagt
    1827 HalberstProvR. 91