Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plaggenhauen
Artikel davor:
(Pladierer)
(Pladierung)
Plädoyer
Plädrei
Plage
Plagegeld
plagen
Plager
Plagge
plaggen
Plaggenhauen
, n.
Ablösen von Gras- oder Heidesoden mit einer Hacke
vgl.
Plagge (I),
plaggen
zu
Plagge (I)
- den klosterleuten das plaggenhauen auf esinger feld-marck ... verboten seyn solle1578 Westphalen,Mon. IV 3512Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- das rasenstechen, plaggenhauen, heidemähen und brennen ist nicht anders verstattet, als wenn es ohne nachtheil der holzungen geschehen kann1803 v.Berg,PolR. III 368Faksimile - in Google Books
- plaggehauen ist eine benutzung der marken, welche einzelnen markgenossen zusteht1805 RepRecht XII 16Faksimile (ca. 354 KB)
- das plaggenhauen ... ist bei fuͤnf thaler strafe untersagt1827 HalberstProvR. 91Faksimile - in Google Books