Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plan

Plan

, m.


I 1Platz (I), Marktplatz 
  • es sollen auch die fleischhacker die wampen und därm ausschneiten ausserhalb der fleischbank, also daß kein gestank ... auf den plann und umb die fleischbank nicht entstehe
    1551 OÖsterr./ÖW. XIV 511
  • all misthaufen, holzhaufen, stainhaufen soll mann an den plann kein über vierzehen täg ligen lassen
    1551 OÖsterr./ÖW. XIV 516
  • nachdem ... der gedacht markt mit einem wochenmarkt ... begabt, so solle ein jeder richter ... auf den plan oder plaz, da kauft und verkauft wird, zu morgens ein fändl aufstecken
    1578 OÖsterr./ÖW. XIV 141
  • ob sich begeb, das ain gefacht beschäch auf dem plan vor der kirchen, und welcher dan in den freithoff fleicht, der hat freiung
    2. Hälfte 16. Jh. OÖsterr./ÖW. XIII 317
II Kampfplatz, Schlachtfeld
unter Ausschluss der Schreibform(en):

Plan

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