Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plan
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Plaggenmachen
(Plaggenmahd)
Plaggenmähen
(Plaggenmäher)
Plaggensicht
(Plaggesäger)
Plahe
Plakat
(Plakatbrief)
(Plakatmachtbrief)
Plan
, m.
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I
1Platz (I), Marktplatz
- es sollen auch die fleischhacker die wampen und därm ausschneiten ausserhalb der fleischbank, also daß kein gestank ... auf den plann und umb die fleischbank nicht entstehe1551 OÖsterr./ÖW. XIV 511
- all misthaufen, holzhaufen, stainhaufen soll mann an den plann kein über vierzehen täg ligen lassen1551 OÖsterr./ÖW. XIV 516
- nachdem ... der gedacht markt mit einem wochenmarkt ... begabt, so solle ein jeder richter ... auf den plan oder plaz, da kauft und verkauft wird, zu morgens ein fändl aufstecken1578 OÖsterr./ÖW. XIV 141
- ob sich begeb, das ain gefacht beschäch auf dem plan vor der kirchen, und welcher dan in den freithoff fleicht, der hat freiung2. Hälfte 16. Jh. OÖsterr./ÖW. XIII 317
II
Kampfplatz, Schlachtfeld
- vor Pelrapeire ûf dem plân ist werdiu ritterschaft getânum 1210 Wolfram v. Eschenb.,Parzival IV 203, 17
Plan
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nur im DRW-Archiv - Erstbelegung:
- 1797 KurpfSamml. V Reg. 48
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