Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plankenmeister

Plankenmeister

, m.

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Aufseher über die Weinbergzäune
  • würdt des pergmaisters, so zugleich plankenmaister ist, raitung aufgenohmen
    1670 NÖsterr./ÖW. VII 669
  • solle ... eine ordentliche pergthädung gehalten ..., die plankenrechnung, von dem verordneten plankenmaister geleget, examinirt [werden]
    1738 NÖsterr./ÖW. XI 112