Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plattnerharnischer

Plattnerharnischer

, m., Plattharnischer, m.

zunftgebundener Handwerker, der eine bestimmte Art von Harnisch (I) herstellt oder instandsetzt
  • nachdem die plattharnischer einem ersamen rath ... bitten lassen, bey den kremern vnd kaufleuten abzustellen, das sye kein harnisch mehr veylhaben solten
    1552 FreiburgZftO. 19
  • das fürohin ... allein die plattner harnischer alhie, so sollich plattnerhandwerkh mit ir eignen hand erlernet, fürohin frömbde harnasch mehr alher bringen, veyl haben noch verkaufen sollen
    1552 FreiburgZftO. 19