Platzgeld, n., selten m.
Platzgeld, n., selten m.
I
Abgabe für die Nutzung eines Platzes (unterschiedlicher Art); Standgebühr auf dem ¹Platz (I), auch Abgabe von den dort verkauften Waren?
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plasgeld nemmet man alsus up deme holtmarkte: eyn kleyne plas von eme halven sestich ... geft eynen schilling brandenborche penningheEnde 14. Jh. BerlinStB. 15 Faksimile
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das ... die ämbter, so euren kuniglichn genadn hie bei der stat zu versehen zuegeburen, als den ungelt, platzgelt, zol etc., die in bestandweise sonderen personen nit hinlass1494 Tomaschek,Wien II 117 Faksimile
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wem der [!] platz- und stand-geld ... gehoͤret1705 KlugeBeamte I² 858 Faksimile
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dem plaz-gelte von den ... auf oͤffentlichem plaze geschuͤtteten kolen1758 Estor,RGel. II 167 Faksimile
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so viel ... des platz-geldts von solchem ausserhalb dem uffer des Ruhrflusses sive extra locum publicum auf eine theilbare plaͤtze niedergelegte kohlen ... betrifft1769 Cramer,Neb. 83 S. 124 Faksimile
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es ist aber keiner so frey, er ist platz geldtt schuldigh zwey alter grössenoJ. LuxembW.(Majerus) I 555
III
Abgabe für die Nutzung eines Gerichtsortes
IV
Abgabe fremder Handwerker von ihrem Arbeitsentgelt an die jeweilige Zunft der Stadt für die Arbeitsgenehmigung im entsprechenden Zunftbezirk
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die ... gesezwidrige gewohnheit, vermoͤge welcher die vorsteher dieser zuͤnfte sich berechtigt hielten, von allen ... [fremden] meistern, wenn sie innerhalb des zu dieser lade gehoͤrigen bezirks arbeiteten, ... von ihrem arbeitsverdienst eine gewisse meistens auf 10 procent berechnete abgabe unter dem namen plazgeld oder laden-gebühr einzuziehen, ist in hinsicht der inlaͤndischen meister aufgehoben1815 WirtRealIndex II 245 Faksimile
V
Teil des Entgelts eines Gesellens, der an einem Webstuhl arbeitet
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das platz geld des gesellen1785 Krüger,PreußManufakt. 668
VI
Gebühr für die Teilnahme an einer universitären Lehrveranstaltung
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platzgeld in denen collegiis1797 Hufen,Landesuniv. 223