Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plaudermarkt

Plaudermarkt

, m.

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Versammlung vor der Kirche zum Miteinanderreden
  • will ain ersamer rath ... entgegen wehrendem gottsdienst ... zusamenkonften von allerlei plodermärkten genzlichen verboten haben
    1635 OÖsterr./ÖW. XII 465
  • da si [die den Gottesdienst besuchen sollen] aber heraust am plodermarkt steen ... sollen darumb gestraft werden
    17. Jh. Salzburg/ÖW. I 61