Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plauderwerk

Plauderwerk

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
unnötig langes Reden
  • sollen sich die procuratores alles ohnnoͤtigen plauderwercks und verdrießlichen wiederholens gaͤntzlich aͤussern
    LübNGO. 1639 S. 29