Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plünderer

Plünderer

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Räuber, Dieb
  • daß sie [Beamte und Untertanen] auff solche landzwingere, strassenraͤuber, brandschaͤtzer, pluͤnderer vnd excurrenten ... genawe achtung geben
    1637 HessSamml. II 71
unter Ausschluss der Schreibform(en):