Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pluviale
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Pluumrecht
Pluviale
, n.
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mantelartiges liturgisches Kleidungsstück, auch der zu den Reichsinsignien zählende Krönungsmantel bei der Kaiserkrönung
vgl.
Mantel (II 1)
Sachhinweis: LexMA. VII 26
- i weiß barchaten pluuial1471 TirolInv. 46a
- beschreibung der nuͤrnbergischen reichs-insignien welche bey der croͤnung eines roͤmischen kaysers gebraucht werden ... das pluviale oder mantel-kleid1746 Olenschlager,Krönung 129
- pluviale ist ein grosser rock oder ceremonien-habit, welchen die bischoͤffe, priester und andere geistliche personen bey gewissen functionen tragen ... es wird auch dasjenige meßgewand pluviale genennet, welches die catholischen priester an hohen fest-taͤgen vor dem altar zu gebrauchen pflegen1753 Oberländer 534Faksimile - in Google Books