Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pocher

Pocher

, m., Pucher, m.


I auftrumpfende, aufbrausende Person
II Arbeiter in einem Pochwerk 
  • stainstreicher vnd die lufftfüerer, pucher vnd allerlay seübrer
    1558 TirolAlm. 1 (1836) 50
  • [der ober-pochsteiger soll] die kinder als pocher, schlaͤmmer, waͤscher und auftrecker ... anlegen
    1669 KurkölnBergO.(A) IX 1
  • bey diesen eisen- und blech-huͤtten-wercken bestellte bediente und arbeiter, als ... poͤcher 
    1768 NCCPruss. IV 5036
III wie Pochwerk, auch ein gewisser Gerätschaftsteil der Stampfanlage
  • es soll maͤnniglich bey unsern bergwercken ... umb solchen die nicht maleficisch seyn, ... freyung und sicherheit haben, als nehmlich am berg, in den gruben und auff den halden, in den puchern und waschhuͤtten
    1553 FerdBO. Art. 145
  • verleihung der hoffstaͤtt zu puchern und waschhuͤtten
    1553 FerdBO. Art. 197
  • ob von newen oder alten an dem pucher zu machen etwas nottürftig sein würde, das sollen die schmidmensch ... zu thun schuldig sein
    1583 Merz,OPfalzBergw. 222
unter Ausschluss der Schreibform(en):