Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pochschreiber
Pochschreiber
, m.
in der Verwaltung eines Pochwerks beschäftigter Schreiber
- unser ... pochschreiber soll ... beobachten, daß von den gemachten roͤsten der pochzinß vollstaͤndig erfolge1669 KurkölnBergO.(A) IX 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books