Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pochwerk

Pochwerk

, n., Puchwerk, n.

im Bergbau: Stampfwerk, in dem erzhaltiges Gestein zerstoßen wird
  • das H.L. ... seinen schwager ... sein ... zihn bergckwerck ... vnd dann alle buchwerge ... [verkauft]
    1579 QÄWGMD. V 47
  • wann aber zu einem roste bis 2 treiben ertz nur gehen, und mehr dann 2 oder 3 roͤste in einen 9 stempel pochwerke gemacht werden koͤnnen, alsdann ist der pochzins geringer
    1669 KurkölnBergO.(A) IX 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):