Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Podwod

Podwod

, f.

aus dem Slawischen
Fronfuhre, Spanndienst 
  • wer auch ein nachbar auß der nachbarschafft wegen poddewode thuen mußen, vnd ihm etwas ... weg kemme durch die kriegges leute, es sey pferdt, wagen, sehlen ... so sollen ... die nachbahrn daßelbe bezahlen
    1562 Posen/ArchKulturg. 6 (1908) 179