Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pöbelsteuer

Pöbelsteuer

, f.

eine Abgabe
  • [Erzbischof Ruprecht] gabe ... zu vernehmen, ... die von Cöln ... haben ihm weder die gewöhnliche popelsteur noch den halben zoll zu Bonn abfolgen lassen
    1668 Fugger,Ehrensp./DRWArch.