Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Politik

Politik

, f.

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I die Lehre, Wissenschaft von der richtigen Regierungs- und Staatsführung
  • eine teutsche allgemeine politic oder gewisse regeln der regimenter zu schreiben
    1656 Seckendorff,Fürstenstaat/GeschichtlGrundbegr. IV 818
  • daß keine vollkommenere politic zu finden sey als die bibel
    1677 J.B.Schupp/GeschichtlGrundbegr. IV 818
  • politick, politica, prudentia civilis, politique, in einer schul-bedeutung, die wissenschaft, die da anweiset, den grund der menschlichen gesellschafften und eines wohlgefasseten regiments, die verschiedene arten der regierungen, worauf eine iede beruhe, wie sie erhalten und kluͤglich gefuͤhret werden muͤsse, worauf die macht eines regiments beruhe ...
    1748 Jablonski,Lex. 826
II ein Handeln, das die Interessen des Staates und seines Regenten, aber auch private Interessen besonders wirksam verfolgt, auch die Fähigkeit zu diesem Handeln im Sinne von "Staatsklugheit"
  • nach dem gemeinen heutigen gebrauch heisset politick eine besondere klugheit, die vortheile eines fuͤrsten oder staats wohl auszusinnen, durch verdeckte wege zu suchen, und alle moͤgliche weise zu erlangen. in solchem verstand wird es offt auch auf privat-haͤndel und geschaͤffte gezogen
    1748 Jablonski,Lex. 826
  • eine falsche politick ... misset ihre anschlaͤge nicht nach recht und billigkeit, sondern nach ihren unartigen begierden
    1748 Jablonski,Lex. 826
  • die politic des juden (des justizmacklers N.A.W.) ware bereits so weit gegangen, [seine] sorgfalt schon auf kuͤnfftige praͤsentationen und bestellungen solcher mitglieder des gerichts zu richten, die, vom obersten an, des maͤcklers freunde seyn moͤchten
    1774 Moser,JustizVerf. II 421
  • über die mißhelligkeit zwischen der moral und der politik in absicht auf den ewigen frieden
    1795 Kant,GesSchr. VIII 370
  • die umänderung des faustrechts in politik ist nicht als ein übergang von anarchie in eine verfassung zu betrachten
    1802 Hegel,PolitSchr. 73
unter Ausschluss der Schreibform(en):