Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): politisch

politisch

, adj.

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I das Gemein-, Staats-, Regierungswesen betreffend und bezeichnend, bisweilen in Abgrenzung zu geistlich 
  • drumb sein die politisch gesetz / ein spinnweb vnd ein fliegen netz, / welchs die voͤgel freflich auffheben; / die fliegen bleiben drinn bekleben
    1548 Waldis II 111
  • haben sich schultheiß und die richtere ... nachfolgender politischer ordnung ... auch stattlicher erhaltung gemeiner handwercks-gesellschaft und bruderschafft [der Kupferschmiede] entschlossen
    1554 Reyscher,Ges. XII 274
  • wann politische sachen, der kirche anhengig, fuͤrfallen wuͤrden, sollen dieselbige auch vor vnsern politischen cantzley rethen berathschlagt vnd verrichtet werden
    1569 Braunschweig-Wolfenbüttel/EvKirchO. II 322
  • dem gemeinen landsbrauch vnd allen politischen satzungen vnd ordnungen ganz entgegen
    1587 WaldkirchStR. 21
  • wiefer kirchen- und schuldiener in politischen sachen den amptleuthen unterworfen
    1600 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 590
  • soll er [commenthur] dieselbe [landgüter vndt vnderthanen] in gutem politischen wesen undt in guter mannszucht erhalten
    DOrdStat. (1606/1740) 119
  • der kriegsherr helt im landt einen, welcher wegen des politischen wesen landtmarschalckh oder landeshauptmann genand werden soll
    1612 v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 81
  • volgen hernach guett politische ordnungen zue fürkomung der mißbreuch und bösen gewonheiten
    1612 WürtLändlRQ. I 829
  • ihr wollet ihne ... zu allen in justiz- und politischen canzleisachen fürfallenden berathschlagungen ... jedesmal berufen
    1633 Fellner-Kretschmayr II 480
  • sie sollen auch unsere würckliche räte sein und unsern landeshauptleuten sowol in politischen als justizsachen continue assistiren
    1639 CDSiles. 27 S. 266
  • grichtliche, civilische, politische und andere usserliche gmeine mandat, satz- und ordnungen
    1642 BernStR. V 236
  • in dem ... im jahr 1648 aufgerichteten friedensschluß ... enthalten ist, daß im heiligen roͤmischen reich diese dreyerley glaubens-bekenntnuͤssen ... geschuͤtzet werden sollen, und solches zu dem ende also verordnet, daß dardurch der euserliche politische friede ... desto besser unterhalten ... werden moͤge
    1660 Scotti,Cleve I 330
  • indem dieser kloster-schultheißen und kloster-probst alle politische sachen vor sich ziehen
    1669 Weinart I 454
  • Johann Christian Luͤnig, theatrum ceremoniale historico-politicum, oder historisch- und politischer schauplatz aller ceremonien ... nebst unterschiedlichen hof-ordnungen, rang-reglementen und andern zum hof- und cantzley-ceremoniel dienlichen sachen
    1719 Lünig,TheatrCerem. I [Titelblatt]
  • daß ihr die angenommene schulmeistere durch auftragung anderer der schule abbrüchigen politischen neben-aemtern ... an dem schulhalten nicht hindern [sollt]
    1729 Württemberg/SchulO.(Vormbaum) III 307
  • unser ... durch zusammentretung unserer so wohl politischen, als cammeral-stellen gedachtes zoll-wesen untersuchen
    1737 CAustr. IV 937
  • verordnung gegen das ... einmischen in politische angelegenheiten [auf den canzeln]
    1737 PatrArch. 7 (1787) 528
  • mit ebenmaͤßiger ... straffe, sollen die prediger ... beleget werden, welche sich unterstehen moͤchten, weltliche und politische sachen und reflexiones uͤber diese oder jene veraͤnderungen ... auf die cantzel zu bringen
    1739 MagdebKO. 141
  • politische freyheit ... heisset, wenn man in sachen, welche das regiment betreffen, alles nach seinen [!] willen und wohlgefallen anstellen mag. und diese freyheit ist nichts anders, als die majestaͤt
    1741 Zedler 28 Sp. 1529
  • dahero es bey gemischten reichs-staͤtten mit den politischen aemtern auch also gehalten wuͤrde
    1746 Moser,StaatsR. 27 S. 245
  • die einmischung politischer und religions-absichten in die justiz-pflege
    1759 Faber,NStaatskanzlei III 445
  • die kayserliche wollten zwar die politische und justitz-beschwerden auf einen reichstag ... verschieben
    1764 Moser,StaatsR. I 411
  • der magistrat soll eine dreyfache bestimmung haben, nemlich die politisch- und öekonomischen geschäfte der stadt, die zivilgerichtsbarkeit, endlich die krimminalgerichtsbarkeit
    1783 WienRQ. 342
  • sollen rescripta, welche keine religions- oder kirchensachen, sondern blos politische und malefizische gegenstaͤnde betreffen, nicht von den kanzeln, sondern auf dem rathhaus, oder andern ... orten den unterthanen bekannt gemacht ... werden
    1792 Hartmann,WürtGes. II 124
  • es gibt keine politischen cantonsbürgerrechte, sondern allein ein helvetisches staatsbürgerrecht
    1801 AktSammlHelvet. VII 578
  • die politische und bürgerliche freiheit
    1801 Luzern/AktSammlHelvet. VII 1498
  • dass verschiedene geistliche sich [haben] verleiten lassen ... sich an dieser heiligen stellen [kanzeln] unvorsichtige politische aeußerungen zu erlauben
    1802 AktSammlHelvet. VII 772
  • bei politischen vergehen, welche eine entehrende strafe oder eine geldbuße von fünfhundert franken und darüber mit sich bringen, spricht das cantonsgericht in erster instanz ab
    1802 Basel/AktSammlHelvet. VII 1484
  • so hat in dem krieg mit der französischen republik Deutschland an sich die erfahrung gemacht, wie es kein staat mehr ist, und ist seines politischen zustandes sowohl in dem kriege selbst als an dem frieden inne geworden, der diesen krieg endigte
    1802 Hegel,PolitSchr. 24
  • dekret des bischoͤfl. ordinariats in Wuͤrzburg, betr. ... abmahnungen, philosophische, politische und oͤkonomische gegenstaͤnde zur ungebuͤhr auf die kanzel zu bringen
    1803 Reyscher,Ges. X 29
  • [in ironischem Sinn:] politische kannengiessereyen
    1804 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 514
  • daß ... eine generelle kirchliche verfügung eben sowohl möglich sey, als sich die politischen kameral- und justitialanordnungen ... auf alle erbstaaten ausdehnen
    1804 Josephinismus IV 368
  • die politischen rechte können in kreis- und gemeindsversammlungen nur von kantonsbürgern ausgeübt werden, die in bürgerlichen ehren stehen, nicht gerichtlich bevogtet sind, noch armenunterstützung geniessen, wenigstens zweihundert schweizerfranken steuerbares vermögen besitzen und das einundzwanzigste jahr angetreten haben, und zwar da, wo sie haushäblich angesessen sind ...
    1814 HdbSchweizStaatsR. 347
  • die mit den cantonen Bern und Basel vereinten einwohner des bisthums Basel, so wie jene von Biel, sind in jeder hinsicht, ohne unterschied der religion ..., der naͤmlichen buͤrgerlichen und politischen rechte theilhaft, deren die einwohner der alten bestandtheile der genannten cantone genießen ... sie haben demnach mit ihnen gleiche anspruͤche auf repraͤsentanz und andere stellen nach inhalt der cantonsverfassungen
    1815 Pölitz,Verf. III 201
  • da die politische freiheit einer nation eins ist mit ihrer souveränität, so kann kein konstitutionelles mittel zur erhaltung jener politischen freiheit gegen einen regenten gedacht werden, dessen verfassungsmäßiges recht grade darin besteht, daß er die ganze volle souveränität ungetheilt in sich vereinigt
    vor 1818 Landsberg,Gutachten 188
  • in der kreisordnung galt es, die gemeinen und gutsbesitzer der kreise zu einem politischen ganzen zu verbinden
    1820 WestfForsch. 21 (1968) 37
  • der kapitalwert, der an den burgflecken, denen ihr wahlrecht genommen werden soll, verlorengeht, gründet sich auf die im lauf der zeiten geschehene verwandlung eines politischen rechts in einen geldwert
    1831 Hegel,PolitSchr. 282
II
für politische (I) Angelegenheiten zuständig
  • stattliche ausführung der ursachen, darumben die chur- und fürsten, auch andere stände der augspurgischen confession des bapst Pij iiii ausgeschriben vermeynt concilium, so er gegen Trient angesetzt, nit besuchen khünden ... auß bevelch etlicher hoher stende durch jre darzu verordnete theologische und politische räth
    1564 Germania 28 (1883) 395
  • consistorium oder kirchenrath ... mit ... politischen rethen und theologen bestelt
    WolfenbüttelKO.(1569) 86
  • der ordenlichen procedur deß politischen regiments ... rechten gwonlichen louff zu verhindern
    1588 EidgAbsch. V 1, 1 S. 89
  • die politische und cameralstellen
    1719 Fellner-Kretschmayr III 313
  • habe ich für gut befunden, die publica und politica meiner teutschen erblanden von der obristen justiz-besorgung ... abgesondert zu lassen, meine obriste und politische stelle nicht weiters mit cameral- ... geschäften zu beladen
    1761 Kretschmayr-Walter III 122
  • der geist der konstitution verbiete es ... daß eine politische kantonsbehörde, zumal wenn sie aus mitgliedern von verschiedenen konfessionen bestehe, sich ein unbeschränktes recht über unser kirchenwesen anmaßen könne
    1802 ThurgauBeitr. 91 (1954) 69
III in Unterscheidung zu geistlich, kirchlich; die oberen politischen Stände in Niederösterreich: der Herren- und Ritterstand im Unterschied zum Prälatenstand (I) 
  • auff ... der beeden obern politischen staͤnde gehorsambst eingereichte schrifft
    1640 CAustr. I 769
  • vndter vnsers landt marschll. gerichtszwang, gehörn die zween obern politischen ständt
    1654 NÖLO. I 2 § 7
  • die bezirke sind in politische gemeinden abgetheilt. im allgemeinen soll jede kirchengemeinde eine politische gemeinde bilden
    1801 Bern/AktSammlHelvet. VII 1458
  • zu erwaͤgen ..., ob die unterabtheilung der rekrutenzahl durchaus nach den politischen gemeinden zu machen sey
    1808 BadKriegspflicht. 19
IV listig, klug, verschlagen, unehrlich
  • anders seyn und anders scheinen, / anders reden, anders meinen ... alles thun und alles tichten / bloß auf eignen nutzen richten: / wer sich dessen wil befleissen, / kan politisch heuer heissen
    1646/48 Logau 200
  • politisch ... in weiterer bedeutung, doch nur im gemeinen leben, der gesellschaftlichen klugheit gemäß, und in noch weiterem verstande oft für listig, verschlagen, schlau überhaupt. ein politischer streich, ein feiner, listiger, kluger streich
    1777 Adelung III 1114f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):