Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizei
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, f.I Zustand der guten, allgemeinen Ordnung eines Gemeinwesens, einer Zunft uä.; der gute Zustand des Gemeinwesens wird als etwas immer wieder zu Erreichendes bzw. als etwas zu Erhaltendes angesehen, daher fließender Übergang zu II als der konkreten Maßnahme, die hierfür Sorge trägt; öfter in synonymen Paarformeln mit Regiment
II Rechtssatzung, die auf die Herstellung und (oder) Erhaltung des Zustandes guter Ordnung (des Gemeinwesens) gerichtet ist
III Mittel und Wege zur Herstellung und Beobachtung der guten Ordnung und zur Durchsetzung der entsprechenden Gesetze, auch deren allmähliche Institutionalisierung in einem entsprechenden (weltlichen oder kirchlichen) Verwaltungsbereich mit unterschiedlichen Ausführungsorganen, der sich erst um 1800 zu einer Behörde im heutigen Sinn verselbständigt
IV weltliches Regiment