Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeimeister

Polizeimeister

, m.

Beamter, der für die Ordnung des Gemeinwesens zu sorgen hat
  • soe wie vanden policymeisteren, om karen voirden klockenslach als vursch. steet gekofft toe hebben, bekoirt wordt, salmen den policymeisteren dair in geloue geuen
    16. Jh. NijmegenStR. 97f.
  • wir ... befehlen demnach unsern prälaten, räthen ... bürgermeistern und rathmännern in den städten, auch unsern bestellten policey-meistern, und insgemein allen unsern unterthanen, daß sie sich nach dieser unserer verordnung gehörig achten
    1696 SammlVerordnHannov. III 190
  • daß ... jedes orts-obrigkeit sowol, als auch besagte unsere policeymeistere, wann verlöbnissen, hochzeiten und kindtaufen angestellet werden, fleißig visitiren lassen sollen, ob auch dieser unserer verordnung der gebühr nachgegangen werde
    1696 SammlVerordnHannov. III 190
  • rang-ordnung ... die 4te class. ... 9.) unser policey-meister 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1510
  • muͤssen sich die policey-meister vorstellen, daß seine koͤnigliche majestaͤt sie lediglich zum werckzeuge in ausfuͤhrung aller derer ordnungen gesetzet ..., wodurch sie dasjenige, was durch dero magistrat allhier in policey-sachen ... angeordnet, zur execution gebracht, in ordnung gehalten und bearbeitet wissen wollen
    1735 CCMarch. V 1 Sp. 121
  • zur aufsicht des gesinde-wesens hat der policey-director, die commissaires des quartiers, policey-meistere und uͤbrigen policey-bedienten, auch der letztern und der gerichts-diener, oder auch der wache ... zu vorladungen, insinuationen der verordnungen, inhaftirung und executionen sich zu bedienen
    1746 CCMarch. Cont. III 62
  • damit man auch wissen könne, ob die eltern ihre kinder zur schule schikken, so sind aus der bürgerschaft in einem jeglichen districte zwey verständige und des schreibens erfahrne männer vom policey-amte zu bestellen, welche von allen kindern ihres districts ein richtiges verzeichniß machen und solches von einem quartal zum andern dem policeymeister, und dieser dem directori zustelle
    1753 MGPaed. VIII 367
  • [Wochenmarktordnung:] damit alles dies desto genauer beobachtet werde, so haben wir in jeder stadt, einen besondern policey- und markt-meister nebst einem policey-diener angeordnet
    1773 NCCPruss. V 2 Sp. 136
  • es hat aber der polizeymeister die taxe [brodtaxe] sofort ... dem vorsteher der baͤckergilde schriftlich bekannt zu machen
    1800 NCCPruss. X 2758
  • die menge der untergeordneten policeybedienten, vom policeymeister bis zum gassenvogt
    1803 v.Berg,PolR. III 577
  • bestallung ... fuͤr einen buͤrgermeister ... polizeimeister in den staͤdten
    1813 SystSammlSchleswH. I 41
  • [es] erschienen im jahre 1759 und 1760 instructionen fuͤr den altonaischen polizeimeister, welcher spaͤterhin den titel polizeidirektor erhielt
    1827 StaatsbMag. VII 757 Anm.
unter Ausschluss der Schreibform(en):