Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeiobrigkeit

Polizeiobrigkeit

, f.

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Behörde, Gesamtheit der Amtsträger, die mit der Ausübung der Polizeigewalt betraut ist
  • fische sollen nicht verkauft werden ... ehe sie von den polizey- oder orts-obrigkeiten jedesmals genau besichtiget ... werden
    1616 Bayern/Zobel,Polizei WB. I 469
  • daß denen leuten die meynung benommen werde, als suche die policey-obrigkeit ihr interesse in der jurisdiction und straf-casse
    1746 Zobel,Polizei WB. I 469
  • wenn die juden-aeltesten sich durch ein attest des policey-directorii oder policey-obrigkeit des orts legitimiren, daß sie die wegschaffung eines dergleichen juden verlanget
    1776 NCCPruss. VI 374
  • erinneren wir ... unsere nachgeordnete geist- und weltlichen stellen, saͤmtlichen fiscalen, polizey-obrigkeiten und beamten, auf die festhaltung gegenwaͤrtiger unserer verordnung ... ein wachtsames auge zu tragen
    1778 Scotti,Trier III 1294
  • daher erklaͤrt die polizeyobrigkeit einen solchen menschen [geuder oder verschwender], wenn er auf vorherige verwarnung in der ueppigkeit fortfaͤhrt, foͤrmlich fuͤr mundtodt
    1785 Fischer,KamPolR. I 75
  • wenn ... die aufgelegte dienstbarkeit allzudruͤckend ist, das gut in gefahr koͤmmt, ganz zu grunde zu gehen ... so kan der richter, oder die polizeyobrigkeit dieselbe einschraͤnken
    1785 Fischer,KamPolR. II 572
  • muß ... die ... vorsicht genommen werden, daß bey denen polizeyobrigkeiten probe-ellen, wein- und bierprobe-maaßen ... vorhanden seyen
    1787 KurpfSamml. IV 711
  • zur aufwartung bey den gaͤsten bestimmte leute sind schuldig ... verbotene hasard-spiele ... ihrem dienstherrn oder ... der policey-obrigkeit unverzuͤglich anzuzeigen
    1787 NCCPruss. VIII 301
  • alle unternehmer sogenannter lesegesellschaften sollen ... schuldig seyn, der policeyobrigkeit ihres orts ... ein vollständiges verzeichniß der ... bücher und brochüren einzuliefern
    1793 SammlVerordnHannov. III 171
  • die errichtung von blitzableitern darf nur unter erlaubniß der polizeyobrigkeit, und nach den von dieser zu ertheilenden anweisungen vorgenommen werden
    1794 PreußALR. I 8 § 80
  • wer das geldverleihen auf pfänder als ein gewerbe treiben will, muß sich dabey der besondern aufsicht der polizeyobrigkeit des orts unterwerfen
    1794 PreußALR. I 20 § 263
  • aller armen und unvermögenden, denen ihr unterhalt auf andre art nicht verschafft werden kann, muß die polizey-obrigkeit eines jeden ortes ... sich annehmen
    1794 PreußALR. II 19 § 15
  • so duͤrften ... justiz- und polizey-obrigkeiten in staͤdten keine nebenbedienung bekleiden, die oͤftere und lange entfernung von ihrem eigentlichen amte nach sich zoͤge
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 282
  • wenn ... jemand auf den erst angewiesenen bauplatz bereits zu bauen angefangen hat, und der ort wird hernach von policei wegen feuergefaͤhrlich befunden ... so ist der punct der entschaͤdigung allerdings eine justizsache und die policeiobrigkeit in einem solchen falle verbunden, denselben mittelst erstattung des schadens und der kosten zu befriedigen
    1798 Hagemann,PractErört. I 77
  • wenn die polizeyobrigkeit unter dem vorwand einer polizeyverordnung die natuͤrliche freyheit oder die wohlerworbenen rechte verletzt
    1804 Gönner,GemProz.2 II 17
  • die streitigkeiten über die gültigkeit der ehe ... verbleiben dem geistlichen gerichtshof, der alsdann auch über die folgen einer aufhebung der ehe in absicht auf ernährungs schuldigkeit der frau und kindes ... mitzuerkennen hat, jedoch ohne weiter in das der polizei obrigkeit heimfallende ermessen über ort, art und betrag der ernährung sich einzulassen
    1806 DZKirchR. 12 (1902) 209
  • offentliche [!] vergnuͤgungen und lustbarkeiten, die ohne geraͤusch vollzogen werden koͤnnen, als: schauspiele, schauausstellungen ... sind an diesen tagen [sonn- und feiertage] nach ermessen und unter aufsicht der policeyobrigkeit gestattet
    1806 Roman,BadKirchR. 39
  • sie [zunft] kann durch ihre berathschlagung keine gesellschaftsordnung machen, sondern nur den stof dazu gutachtlich vorschlagen, der alsdann erst durch den willen der polizeyobrigkeit seine verbindende kraft erhalten mag
    1808 SammlBadStBl. I 669
  • was ... die pflicht der gutsherren, unvermoͤgende unterthanen zu unterstuͤtzen, anlangt, so kann solche ... nur in so weit noch statt finden, als dieselben ... als polizei-obrigkeit ... dazu verbunden sind
    1809 Rabe,PreußG. X 64
  • die polizei-obrigkeiten in den staͤdten muͤssen ... eine nachweisung der in ihren bezirken vorhandenen gewerbetreibenden der regierung ... einsenden
    PreußGS. 1810 S. 85
  • demzufolge sind alle buchhandlungen, antiquarien, leihbibliothekinhaber, die vorsteher der leseinstitute und lithographischen anstalten, die kupferstich-, bilder- und kartenhaͤndler verpflichtet, unter einer strafe von hundert thalern, ihre cataloge der polizeiobrigkeit zu uͤbergeben
    1818 Pölitz,Verf. I 1 S. 158
  • man versteht darunter [steckbriefe] offene, durch circularien oder im wege der öffentlichen blätter erlassene requisitionen an gerichts- oder polizei-obrigkeiten: auf einen verbrecher, der sich auf flüchtigen fuß gesetzt hat ... spähe zu richten
    1830 Puchta,Justizämter II 426
unter Ausschluss der Schreibform(en):