Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeiverordnung

Polizeiverordnung

, f.

wie Polizeigesetz 
  • 1645 Bayern/Zobel,Polizei WB. I 707
  • gehoͤrt zur dorffs herrschafft alles, was zur erhaltung des gemeinen wesens in einem dorff nothwendig ist, als uͤber policey- infections- und andere landsfuͤrstl. verordnungen zu halten
    1705 KlugeBeamte I2 682
  • daß man in dieser ... appellations-sache die policey-verordnungen im geringsten nicht kraͤncken wolle
    1755 Cramer,Neb. I 91
  • der zweck dieser policey-verordnungen gehet dahin: daß ... die in denen schencken vorgehende excessen ... zur bestrafung angezeiget werden muͤssen
    1769 Cramer,Neb. 85 S. 15
  • policey-verordnungen ... sind wegen der armen und bettler, des back- und brau-wesens, auch bey den aemtern und handwerkern, imgleichen bey den feuer-anstalten, bey maaß, ellen und gewicht, gegen die vorkaͤuferey und sonsten, die besten und heilsamsten verordnungen getroffen
    1771 HambGSamml. X 434
  • privat-personen gegen einander sind zu gerichtlicher ausführung eines aus policey-verordnungen ihnen zustehenden rechts jederzeit zuzulassen
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 30 § 5
  • weitere polizeyverordnungen wegen der vormundsbestellung
    1785 Fischer,KamPolR. I 171
  • einige polizeyverordnungen zum besten des landbaues gehen auf die ausrottung der schaͤdlichen voͤgel und insekten
    1785 Fischer,KamPolR. II 663
  • waͤre es nicht rathsamer, statt der gewoͤhnlichen ungeheuern menge kameral- und polizeiverordnungen uͤber jeden dienst sehr vollstaͤndige instruktionen abzufassen, und dafuͤr zu sorgen, daß sie durch den druck zu jedermanns kentnis kommen koͤnnten
    1785 HessBeitr. I 547
  • dieser polizey-anstalt haben wir zwey polizey-diener zugeordnet, durch welche selbige alle polizey-verordnungen und einrichtungen in gehöriger kraft erhalten suchen wird
    1786 VerordnAnhDessau II 8
  • alle ... in anderen allgemeinen reichsgesetzen enthaltene polizeyverordnungen 
    1787 Tafinger,PolKamR. 31
  • die gewerksbeschlüsse sind dem magistrat zur prüfung vorzulegen. dieser hat sie nach dem general-handtwerks-patent und gemäß den polizeiverordnungen zu begutachten
    1788 IserlohnUB. 339
  • mit aufhebung der ... uͤber den hoͤcker- und victualienhandel bisher ergangenen policey-verordnungen 
    1788 NCCPruss. VIII 2038
  • alle medizinischen polizey-verordnungen 
    1789 LVerordnLippe III 390
  • wenn sie [adliche und eximirte] nach erlangtem bürgerrechte, ein solches gewerbe wirklich treiben: so müssen sie in allen dasselbe betreffenden angelegenheiten, die städtische gerichtsbarkeit und polizeyverordnungen anerkennen
    1794 PreußALR. II 8 § 61
  • wer die bekanntmachung eines gesetzes, oder einer landesherrlichen polizeyverordnung, durch abreißung oder verdunkelung derselben ... zu verhindern trachtet, der soll gefängniß- oder zuchthaus-strafe auf drey bis achtzehn monathe leiden
    1794 PreußALR. II 20 § 150
  • von den pflichten der unterthanen in beobachtung der polizeyverordnungen 
    1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 61
  • daß es ... nicht die willensmeinung der hoheit seie, die getreue liebe untergebne landschaft Gaster in ihren policieverordnungen zu hindern
    1796 GasterLsch. 241
  • hat unser beamter den wesentlichen unterschied zwischen strafbaren uebertretungen der policey-verordnungen und solchen verbrechen, welche zu einer foͤrmlichen untersuchung und peinlichen bestrafung geeignet sind, auf alle faͤlle sorgfaͤltig zu beobachten
    1802 Runde,Beitr. II 44
  • wenn von landsassen bey polizeyverordnungen eingriffe in wohl erworbene rechte gefuͤhret werden, so ist es am richteramt daruͤber zu erkennen
    1803 Bewer,Rechtsfälle VI 10
  • gesetze, welche nach ihrem zwecke nur für die unterthanen normativ sind, verbinden schon aus dem allgemeinen staatsrecht den regenten nicht; die polizeiverordnungen gehören vorzüglich in diese classe
    1804 Gönner,StaatsR. 458
  • uebrigens unterliegen die beerdigungen selbst den allgemeinen polizeiverordnungen 
    1805 SammlBadStBl. II 389
  • jene bereits laͤngst schon bestehende polizei-verordnung, wornach bei nahmhafter strafe sich niemand beigehen lassen solle, etwas ... aus den fenstern auf die straße zu schuͤtten
    1806 HeidelbPolGes. 67
  • es versteht sich ... von selbst, daß der inhaber eines gewerbescheins den polizei-verordnungen eines jeden orts, wo er sein gewerbe treibt, unterworfen ist
    PreußGS. 1810 S. 83
  • der freie gewerb und handelsverkehr zu stadt und land ist förmlich anerkannt. die deshalb nöthigen polizeiverordnungen sollen nur von diesem grundsatze ausgehen
    1814 HdbSchweizStaatsR. 318
  • der an dem universitaͤts-orte neu ankommende studierende muß der allgemeinen polizei-verordnung gemaͤß binnen 24 stunden nach seiner ankunft bei der polizei-behoͤrde sich melden
    1814 RepStaatsVerwBaiern IV 183
  • den ortsgerichten liegen die bestimmten funktionen der orts-polizeiverwaltung ob. im allgemeinen haben sie daruͤber zu wachen, daß die koͤnigl. polizei-verordnungen genau befolgt werden
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 136
  • wer gegen die bestehenden polizeiverordnungen um 100 thaler bestraft wird, leidet einen verlust, und wird an seinem rechte gekränkt, aber die frage selbst, ob er nach den polizeiverordnungen strafbar sey, bleibt ewig und in allen instanzen eine polizeisache
    1815 Gönner,EntwGesB. I p. 18
  • abwendung künftiger gemeinschädlicher uebel im innern des staates ist der zweck aller polizei-verordnungen 
    1818 Landsberg,Gutachten 1818
  • die standesherrlichen polizeibehoͤrden sind in dem maase, als es im amte unserer, denselben correspondirenden, unmittelbaren beamten liegt, eben so befugt als verpflichtet, die zur ausfuͤhrung unserer polizeigesetze und der polizeiverordnungen unserer oberbehoͤrden noͤthigen anstalten zu treffen
    1820 ProtBundesversamml. IX 195
  • die bezirksaͤmter koͤnnen wegen befolgung allgemeiner polizeyverordnungen nur schriftliche erinnerungen mit beobachtung der vorgeschriebenen courtoisie und eines dem stande der standesherrschaft entsprechenden styls an dieselbe ergehen lassen
    1825 SammlBadStBl. I 593
unter Ausschluss der Schreibform(en):