Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeiwandel
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Polizeisatzung
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Polizeistadtordnung
Polizeistand
Polizeistrafe
Polizeitag
Polizeitraktat
Polizeiung
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Polizeiwandel
, m.
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wie Polizeistrafe
- gebürt der statt allain die verbrechen so mit venknuß oder umb stein abzustrafen seyen, all andere verbrechen als rumorn raufen schlagen, iniurien, alle policeywändl, ehebruchstrafen und andere, so umb gelt abzestrafen vor ir durchlaucht von wegen dem landgericht abzuhandlen1606 Bayern/FschrSpindler 333 Anm. 46