Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeiwerk

Polizeiwerk

, n.

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I wie Polizeisache 
  • das constitution- und policeywerck, darauf ... von den landstenden ein großer uncosten gewand, ist ... ins stecken geraten
    1606 ActaBrandenb. II 75
  • so setzen wür dann für das erste grauam alles das, was wür zu dem pollizey-werckh vnd dergleichen ordnungen und sazungen diennstlich zu sein befinden
    1612 Bayern/Zobel,Polizei WB. I 762
  • man dencke auch nicht etwan allzu theologisch von den policey-wercken, daß man meinen solte, durch solche mäßigkeits-gesetze die leute wahrhafftig vor gott mäßig zu machen
    1749 Zobel,Polizei WB. I 762
II Abhandlung über das Polizeiwesen
  • daß wir noch in keinem polizei-werk eine solche planmäßige ... vollständige polizei-personal-organisazion aufzuweisen haben
    1812 Zobel,Polizei WB. I 762
unter Ausschluss der Schreibform(en):