Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeizeichen

Polizeizeichen

, n.

vom Polizeidirektorium oder einer anderen Polizeibehörde ausgestelltes Beglaubigungszeichen
  • se. churfl. durchl. ... verordnen ... daß, so offt hinfuͤhro, es sey fremde oder andere im lande geschlagene butter einkommt, die faͤßchen allemahl ehe ... sie zu kauffe gesetzet werden, von dem policey-directorio gewogen, und wie viel die butter wieget, nebst dem policey-zeichen auf das faͤßchen bemercket werden solle
    1693 CCMarch. V 2 Sp. 534
  • der am thore befindliche polizey diener arretieret alles, was von fremden in die stadt passiret, und verdächtig ist, oder sonst das polizey zeichen nicht hat
    1803 München/Zobel,Polizei WB. I 778