Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polturak

Polturak

, m.

aus gleichbed. polnisch póltorak, vgl. WBÖ. III 588
Münze im Wert eines halben Kreuzers (I) oder von vier bis sechs Pfennigen (II) 
  • ein polturack oder bromberger umb vier pfenning, ein einfacher pohlnischer dutich ... umb zwey kreutzer ... außgegeben und eingenommen werden sollen
    1659 CAustr. II 28
  • von der wurztel bekennet der schobel, daß er dieselbe um einen polturacken von einem czekel gekaufft
    1699 ArchSiebb.2 39 (1913) 729