Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pope

Pope

, m.

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Priester der orthodoxen Kirchen
  • wo bräutigam und braut unter verschiedene pfarrbezirke gehören, soll es an dem genug sein, wenn die eheliche einwilligung entweder vor dem pfarrer, pastor oder popen des bräutigams oder vor dem ... der braut erkläret wird
    1783 Österreich/QNPrivatR. II 2 S. 392
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