Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Porto
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Portholz
Portier
Portige
Portion
Portionbuch
Portionsgeld
(Portkone)
1Portmann
2Portmann
(Portmeister)
Porto
, n.
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aus ital. porto, m., Postgeld, Briefgebühr
Gebühr für das Versenden von Sachen
Gebühr für das Versenden von Sachen
vgl.
Postgeld (I)
- ohne abforderung des portos1630 ArchFrankfG.2 10 (1883) 54
- daß das porto auf den reichsposten wider alle raison doppelt und dreifach erhoben werde, darüber von ... handelsleuthen große lamentationes ... eingekommen1646 H. Stephan, Geschichte der preußischen Post ... (Berlin 1859) 39
- an welche oerter aus der churfuͤrstlichen ... residentz ... briefe bestellet werden koͤnnen und dafuͤr an porto gegeben werden muß1694 CCMarch. IV 1 Sp. 839Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [es] soll die geheime kanzelei ... das stempelgeld als auch das porto vorschießen1722 ActaBoruss.BehO. III 513
- der monarch muß demnach das postwesen ... in solche verfassung zu setzen suchen, daß ... die ... briefe, waaren und personen sicher ... an die bestimmten orte gelangen ... [und] daß solches ... gegen ... porto geschehe1758 v.Justi,Staatsw. I 237Faksimile (ca. 85 KB)
- es sollten ... die kammerzieler ... auf eines jeden standes kosten von allem porto, wechselgeld ... frey ... in die pfennigmeistereycasse zu Wetzlar ... eingeliefert werden1775 Malblank,Kanzleiverf. II 507