Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Positionartikel

Positionartikel

, m.

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wie Position 
  • wann sich erfünde, das ettlich positionartigkl nit aus der clag gezogen ... vnd der sach vndienstlich oder der grieg derhalben nit beuesstiget wär, so mag anntwurtter wider soͤllich positionartigkl ... seinen auszüg vnd einred thůn
    1520 BairGO. 40r
  • auf daß klaͤgers positionartickel alle vnd jeden insonders der antwurter vermittel seins eids antwurt gebe
    1574 Frey,Pract. 287