Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Post
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(possessieren)
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possessionieren
Possessionierte
Possessor
Possessoristritt
Possessorium
1Post
, f.
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I
Institution zum Zweck der Beförderung von Nachrichten, anderen Sendungen und Personen
Sachhinweis: H. Stephan, Geschichte der preußischen Post (Berlin 1859) passim
- ich hebbe den brieff von k. mayt. von Danmarcken in B. geschreuet by der post1521 Pontoppidan,DänemKHist. II 316Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo ainer vnnder den bottenn ausserthalb der ordnung inn ainem nebenn rit gen V. reytenn wurde, so soll derselbig ausserthalb derselbenn ordnung auch wider herausreyten, vnnd der post khainen schadenn thon1555 ZSchwabNeuburg 3 (1876) 304
- daß wir aus sonderbaren ursachen zu unserer lande besten und absonderlich wegen bequemlichkeit der commercien in unsren marschlanden fuͤr gut befunden haben, eine reitende post ... anzulegen1692 NStaatsbMag. I 608Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der werth von gold und silber wie auch anderer ... auf die post gegebenen pretiosen ... ist recht anzugeben, oder ... solches dem post-amt zum wenigsten ins geheim zu eroͤffnen, damit es im post-buche eingezeichnet werde1724 HessSamml. III 945Faksimile (ca. 473 KB)
- im schwaͤbischen crays bedienet man sich auch der post, wobey es ... also gehalten wird, daß die ausschreibende fuͤrsten nichts bezahlen1746 Moser,StaatsR. 28 S. 170Faksimile - in Google Books
- in soferne aber die post ein regale der reichs-fuͤrsten, ist das repertorium iuris publici unter post-recht nachzulesen1762 Hellfeld IV 2270Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- legt er [landesvater] im lande posten an, wo, wie und so viel er nur will, gestattet keine fremde post in suo territorio, sofern er nicht ex pacto ... hierzu verbunden ist, regulirt das briefporto nebst der taxe sowohl fuͤr reitend als fahrende posten1770 Kreittmayr,StaatsR. 33Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von allen ladungen ist die kundmachung ... durch gerichts-boten ... zu bescheinigen, und kann eine bloße abgebung auf die post dazu nicht hinreichend seynum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 14 § 3
- unter post versteht man eine solche veranstaltung, wodurch von ort zu ort, die zwey oder drey meilen voneinander entlegen sind, wechselseitig abgehende personen, pferde und wagen unterhalten werden, damit personen, briefe, paketer, waaren und sachen aus einer entfernung zur andern in kurzer zeit und mit wenigen kosten gebracht werden koͤnnen1785 Fischer,KamPolR. II 446Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es ist aber die post ein kaiserliches regalum 1795 StaatsRHeilRömR. 66
II
Haltepunkt bei der Post- oder Personenbeförderung auf Handels- und Fernreisewegen, oft das Posthaus
- sollen zwischen Nuͤrnberg und Wien, mittlerzeit des tags post an gelegene ort gelegt werden1522 RAbsch. II 244Faksimile (ca. 117 KB)
- [der Rat erlaubte] die post zu N. ze legen1552 ArchBern 24 (1918) 25
- wir haben ... von hie aus uf die ordinariposten nach I. zue raisen uns begeben. und wür [sind] ... wegen der ... unrichtigen posten als auch dessen zum postieren ... unbequemen wegs ... verhindert worden1594 WürtLTA.2 I 210
- ein ... post-reglement ... damit ein jeder durch unsere posten wohl und um billigen preiß laut unserer hinten annectirten post-taxe bedienet werden moͤge1724 HessSamml. III 938Faksimile (ca. 467 KB)
- man hat die posten im roͤmischen reiche in reichs- und land-posten zu theilen1738 Hayme 812Faksimile - in Google Books
- das recht posten anzulegen ist ein regal, welches nur dem landesherrn zustehe. dieser allein macht postordnungen, setzet oberpostdirectores und postmeister1762 Wiesand 840Faksimile - in Google Books
- legt er [landesvater] im lande posten an, wo, wie und so viel er nur will, gestattet keine fremde post in suo territorio, sofern er nicht ex pacto ... hierzu verbunden ist, regulirt das briefporto nebst der taxe sowohl fuͤr reitend als fahrende posten1770 Kreittmayr,StaatsR. 33Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der staat hat die ausschließende befugniß, posten und marktschiffe anzulegen, und den lauf derselben zu ordnen1794 PreußALR. II 15 § 141
- das fürstliche haus Thurn und Taxis bleibt in dem, durch den reichsdeputationsschluß vom 25. febr. 1803 ... bestätigten besitz und genuß der posten in den verschiedenen bundesstaaten1815 Klüber,QSÖffRecht I 174
III
Bote, der die 1Post (IV) befördert; Gefährt, mit welchem Sendungen sowie Personen transportiert werden, auch die Gesamtheit der bei Post- oder Personenbeförderungen tätigen Postbedienten und Transportmittel, dann offen zu 1Post (I)
- [daß sie ihre Bezahlung von demjenigen, dem] das generalitet der posten [übergeben wird, abfordern sollen]1585 M. Dallmeier, Qu. zur Gesch. d. europ. Postwesens (Kallmünz 1977) 30
- ein reuttend post bin ich genandt; ich hab durchritten manches landt1590 MittErfurt 7 (1875) 88
- so soll der landsfeldthaubtman ... gelegenheit der sachen wie sich die zuetragen, vns ... bey eilender post allzeit verkhuͤndenKrainLHdf. 1598 Bl. 46vFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- uff der post mit der relation alhero kommen, unser ferrere entliche erklerung widerumb anjezo hineinschicken1598 WürtLTA.2 I 529
- daß außer denen in Cassel seßhaften jeder anderer jude fuͤr jede nacht, so er in Cassel zu bleiben gewillet, einen ducaten zu erlegen habe, welches jedoch mit denen auf der post ankommenden und durchreisenden einigermaßen restringiret ist1749 HessSamml. I Reg. Jnv.-Jud.
- sein anliegen durch ein vermittelst der alle tage abgehenden post anhero zusendendes memorial geziemend vortragen1768 SammlBadDurlach III 343Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- legt er [landesvater] im lande posten an, wo, wie und so viel er nur will, gestattet keine fremde post in suo territorio, sofern er nicht ex pacto ... hierzu verbunden ist, regulirt das briefporto nebst der taxe sowohl fuͤr reitend als fahrende posten1770 Kreittmayr,StaatsR. 33Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die posten theilen sich in ordentliche und außerordentliche, reutende und fahrende, land- und wasserposten, kouriers und stafetten, briefposten, ganze und halbe posten, reichsposten, landesherrliche posten1785 Fischer,KamPolR. II 448Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... beschwerden eines mandatarii ad insinuandum, theils durch die post, oder andere unbekannte bothen ... uͤbergeben werden1790 KurpfSamml. V 13Faksimile - in Google Books
- ankunft der fahrenden post: jeden montag ... vormittags1808 WürtStaatsHdb. 208Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
mit der 1Post (III) beförderte Sache, Schriftstück
- soliche posten, missifen, briefliche urkunden1568 HofkInstr. 322Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [die posthalter sind bei nichteinhaltung dieser termine berechtigt] alle ordinari und posten unverfertigt liegen zu lassen1589 M. Dallmeier, Qu. zur Gesch. d. europ. Postwesens (Kallmünz 1977) 37
- wenn ... außerhalb der fürstlichen residenz wonhaftige mit hinterlassung unmündiger ... versterben ... [soll den] fürstlichen deputirten ... wegen bevormundung solcher ... durch ausdrückliche post ... bericht getan werden1666 GothaLO./QNPrivatR. II 1 S. 675
V
bis zur regelmäßigen Ankunft der 1Post (III) bemessener Zeitraum
vgl.
Postgeld (III)
- befuͤnde sich dann, daß die bau- und saamkosten laͤnger, als eine post, unbezahlt geblieben ... so hat der bergrichter bey vermeidung unsrer ungnade keine weiterung zu gestatten1759 HüttenbergBO. 86Faksimile - in Google Books
- so laßen wir es bey dem ... noch ferner bewenden, daß jeder solcher lehrjunge ... seinem vorgesetzten hutmann von dem empfangenen postgeld, alle post, oder bergmonat 1 fl. 30 kr. abreichen1759 HüttenbergBO. 101Faksimile - in Google Books