Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postbeförderer

Postbeförderer

, m.

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Postbedienter, der für die Beförderung von Sachen und Personen zuständig ist
  • das alhiesige postwehsen, welches ... durch iedes orths, wo es vonnöthen, bestellte postbeförderer ..., so guth als in andren landen eingerichtet ist
    1670 ZSchles. 11 (1871) 366
  • massen auch deßwegen der post-befordrer mit dem gewehr wohl versehn seyn ... darff
    1689 Valvasor,Krain II 259
  • 1768 Löffler,BadVerkehr 479 [ebd.ö.]