Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postbefreiung

Postbefreiung

, f.

Entbindung bestimmter Personen und Institutionen vom Porto 
  • derentwegen dann, und so viel solche zu unsern dienst beschehende correspondentz belanget, ihnen ober-mauth-beamten die post-befreyung zu ertheilen reflectiret werden wird
    1695 CAustr. III 388