Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postbestellung
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, f.
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Belehnung einer Person mit den aus dem Postregal fließenden Rechten
- [kaiserliches Schreiben an den Kurfürsten von Brandenburg:] ersuchen dabey euer liebden ..., sie wollen immittelst denenjenigen staͤnden, welche die taxische post-bestellung in ihren landen vor disem schon angenommen, die hand darwider nicht bieten1660 Moser,StaatsR. V 106
- sodann ... beflissen sein, wie salvo semper servitio, welchen i. kais. und cath. mt. und das gemaine wesen bei dieser postbestellung haben kann und soll, auch ein mehrers einkommen darvon ... erhoben werden könne1714 Fellner-Kretschmayr III 116Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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