Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postbrief

Postbrief

, m.

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I Berechtigungsschein für die Beförderung mit der 1Post (III) 
  • inmassen wir keinen ... auf der post gefördert wissen wollen, es habe dann derselbe ... einen post- oder fuhr-brieff aufzuzeigen, ausser deme unsere unterthanen mit der post-fuhr nicht beleget werden sollen
    1621 CCPrut. III 179
II durch die 1Post (III) beförderter Brief
  • für einzelgänge mit postbriefen von Heiligenberg nach Markdorf, Meersburg je 15 kr.
    1691/92 Löffler,BadVerkehr 515 [urk.?]