Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Posten
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Postbote
Postboterei
Postbrief
Postbuch
Postdienst
1Posten
2Posten
, m., 3Post, f.
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I
beim Militär: Stelle, die einer Wache (usw.) angewiesen wird
- [Marginalie: von der post gehen] wer auf der schildwacht schlaͤffet, ... oder gehet ehe er abgeloͤset wird, von seiner poste, der soll harquebusiret werden1668 Lünig,CJMilit. 103Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann in schlachten, stuͤrmen, einnehmung der posten etwas an proviant, munition ... erobert wird, soll dasselbe zu deß feldherrn disposition verbleiben1672 Emminghaus,CJGerm. II 401Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- naͤchtliches aussenbleiben derer soldaten von ihrem posten oder aus ihrem quartiere wird nach maßgebung derer kriegs-rechte mit besonderer schaͤrffe bestrafft1740 Zedler 23 Sp. 379Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie 1Post (III), auch Gerichtsbote oder Sendbote
- dieweil an den posten vil ... gelegen will sein, das er [schreiber] fleissig damit sei, die fürderlich, es sei bei tag oder nacht, wann ers für not erkennt, fürbring, auch guet aufsehen haben, damit bei postmeister mit underhaltung seiner knecht und phert kain mangel erscheine1527 Fellner-Kretschmayr II 103Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- schickt vs sine bosten, das zů erfaren1539 ArchBern 36 (1941/42) 258