Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Posterei
Artikel davor:
Postbeständer
Postbestellung
Postbote
Postboterei
Postbrief
Postbuch
Postdienst
1Posten
2Posten
postenweise
Posterei
, f.
Poststelle bei der Regierung
vgl.
Postamt (I)
- [Maximilian I. stellt sein Erscheinen auf dem Reichstag in Aussicht,] sopald wir als vor steet ewer gehorsam und gegenwürtigkeit zu dem reichstag durch vnser posterey oder ewer pottn vernemen1511 ZFerd.2 8 (1842) 155
- [Hofstaatsverzeichnis:] hofcanzlei und posterei lauft sich laut ains sondern stat monatlich 50 fl.1528/36 Fellner-Kretschmayr II 155Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- es sollen ... der landmarschlackh ... oder verweser des lands ... endlichen friden ... ohn unser ... willen nit eingehen, sonder ... die ... durch die posterey an uns gelangen lassen1598 KrainLHdf./DRWArch.