Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postfelleisen

Postfelleisen

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
amtliches Behältnis für Gegenstände, die mit der 1Post (III) befördert werden
  • [Strafandrohung für Verstoß gegen Beförderungsnormen] bey confiscation und verlust ihrer post-felleisen und pferde, auch bestraffung mit gefaͤngniß
    1699 CCMarch. IV 1 Sp. 859
  • [Befehl,] alsofort nach ankunfft der posten und eroͤffnung des post-felleysens die carte ... oͤffentlich auszuhengen
    1700 CCMagdeb. V 305
  • [Befehl,] daß ... das post-fell-eisen, wann etwa die posten erst ... nach schliessung der thore ankommen moͤgten, von jemand derer wacht-habenden soldaten ... ohne entgeld nach dem post-hause getragen werden soll
    1747 CCHolsat. III 1117
  • wie dardurch uͤble folgen entstanden, daß die das post-felleisen fuͤhrende postknechte vor den wirthshaͤusern ... anhalten, in solchen einkehren, und die aufhabende depeschen vor dem hause ohnbewachter, und somit der willkuͤhr des raͤuberischen gesinds uͤberlassen
    1772 SammlBadDurlach II 176