Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postfuhre
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, f.
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I
Fuhrdienst, Spanndienst der Untertanen für die Post- oder Personenbeförderung
- daß nämlich die armen leut mit der postfuhr und jagden allbereit also belegt sind, dass sie ihres eigenen feldbaues nit abwarten können1614 v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 101
- von unsern armen unterthanen ... vielfältige klagen an uns kommen, daß sie von unsern officirern und andern mit der post-fuhr ... sehr bedränget würden1621 CCPrut. III 178Faksimile - in Google Books
- inmassen wir keinen ... auf der post gefördert wissen wollen, es habe dann derselbe ... einen post- oder fuhr-brieff aufzuzeigen, ausser deme unsere unterthanen mit der post-fuhr nicht beleget werden sollen1621 CCPrut. III 179Faksimile - in Google Books
- sollen hiermit unsere oberräthe ... selbsten keiner postfuhren sich gebrauchen1643 ProtBrandenbGehR. I 600
- daß [sie auf einen Paß] ... weder liefferung an futter ... reichen, noch freyen vorspann und postfuhr geben ... lassen1659 CCMarch. III 1 Sp. 57Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- zu nachteill dero eigenen im gesamten fürstl. hauße bestendig resolvirten postfuhr1661 Piefke,BremLPost 16
- dass die ... postfuhren gegen ... poenalisirte verbotter ... mit ihren postwagen ... directe nach ihrer wohnung hinfahren thaten1733 DürenWQ. 336Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
II
Gefährt für die Post- oder Personenbeförderung
- daß, wenn jemands von soldaten uf e. ch. d. habenden paß mit postfuhren fortzubringen, solches allein dero amptsunterthanen aufgeleget wird1656 ProtBrandenbGehR. V 83
- befehlen wir ... auch absonderlich die itzt beklagte dahin anzuweisen ..., daß sie sich der livreé wenieger nicht alß des posthorns bey ihrem fahren, wie gleichfalß des gebrauchs der fuhren, auf die tage da sein des postmeisters postfuhren gehen ... bey straff gaͤntzlich enthalten muͤßen1674 HessSamml. III 953Faksimile (ca. 448 KB)
- [sich] sothaner postfuhre halber und wie weit dieselbe einander entgegenzufahren [zu vergleichen] wie auf solche maße denen commercien ... ein guetes werk gestiftet werden könnte1677 MagdebGBl. 48 (1913) 161
- die postfuhren zur wegbringung der delinquenten1739 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 772
- große lastwagen haben ... auszuweichen ... um die postfuhren ... passiren zu lassen1809/15 RepStaatsVerwBaiern II2 159Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Postgeld
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