Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postfuhre

Postfuhre

, f.

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I Fuhrdienst, Spanndienst der Untertanen für die Post- oder Personenbeförderung
  • daß nämlich die armen leut mit der postfuhr und jagden allbereit also belegt sind, dass sie ihres eigenen feldbaues nit abwarten können
    1614 v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 101
  • von unsern armen unterthanen ... vielfältige klagen an uns kommen, daß sie von unsern officirern und andern mit der post-fuhr ... sehr bedränget würden
    1621 CCPrut. III 178
  • inmassen wir keinen ... auf der post gefördert wissen wollen, es habe dann derselbe ... einen post- oder fuhr-brieff aufzuzeigen, ausser deme unsere unterthanen mit der post-fuhr nicht beleget werden sollen
    1621 CCPrut. III 179
  • sollen hiermit unsere oberräthe ... selbsten keiner postfuhren sich gebrauchen
    1643 ProtBrandenbGehR. I 600
  • daß [sie auf einen Paß] ... weder liefferung an futter ... reichen, noch freyen vorspann und postfuhr geben ... lassen
    1659 CCMarch. III 1 Sp. 57
  • zu nachteill dero eigenen im gesamten fürstl. hauße bestendig resolvirten postfuhr 
    1661 Piefke,BremLPost 16
  • dass die ... postfuhren gegen ... poenalisirte verbotter ... mit ihren postwagen ... directe nach ihrer wohnung hinfahren thaten
    1733 DürenWQ. 336
II Gefährt für die Post- oder Personenbeförderung
  • daß, wenn jemands von soldaten uf e. ch. d. habenden paß mit postfuhren fortzubringen, solches allein dero amptsunterthanen aufgeleget wird
    1656 ProtBrandenbGehR. V 83
  • befehlen wir ... auch absonderlich die itzt beklagte dahin anzuweisen ..., daß sie sich der livreé wenieger nicht alß des posthorns bey ihrem fahren, wie gleichfalß des gebrauchs der fuhren, auf die tage da sein des postmeisters postfuhren gehen ... bey straff gaͤntzlich enthalten muͤßen
    1674 HessSamml. III 953
  • [sich] sothaner postfuhre halber und wie weit dieselbe einander entgegenzufahren [zu vergleichen] wie auf solche maße denen commercien ... ein guetes werk gestiftet werden könnte
    1677 MagdebGBl. 48 (1913) 161
  • die postfuhren zur wegbringung der delinquenten
    1739 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 772
  • große lastwagen haben ... auszuweichen ... um die postfuhren ... passiren zu lassen
    1809/15 RepStaatsVerwBaiern II2 159
unter Ausschluss der Schreibform(en):